Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Abendlehrgang)
Elektrotechnische Arbeiten dürfen auch von handwerklich ausgebildeten Nichtelektrikern durchgeführt werden, wenn der Betrieb nach § 1 in die Handwerksrolle eingetragen ist und die Arbeit für den eigentlichen Hauptauftrag von geringer Bedeutung ist.
Dabei haftet allerdings der Unternehmer im Schadensfall für die Arbeiten im elektrotechnischen Bereich. Die Haftungspflicht entfällt aber, wenn die Tätigkeit von einer zertifizierten Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausgeführt wurde und diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Die Kreishandwerkerschaft Oldenburg bietet nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3 und DUGV Grundsatz 303-001), den praxisorientierten Qualifizierungskurs zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für fachfremde Gewerke in einer Abendschule an.
Umfang: 80 Unterrichtsstunden (20 Abendkurse á 4 Unterrichtstunden)
Zielgruppe: Meister und Gesellen z. B. aus den Gewerken Tischler, SHK oder Metallbau
Plätze: 12
Lehrgangsinhalte/Themen:
Grundlagen der Elektrotechnik
Gefahren und Wirkungen des elektronischen Stroms für Mensch, Tier und Gegenstand
Schutzmaßnahmen gegen Berührungskontakt
Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Unfallverhütung
Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
Verantwortlichkeiten und rechtliche Hintergründe
Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
Abschlusstest und Abschlussgespräch
Abschluss: Zertifikat / Teilnehmerbescheinigung
Schulungsort: Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Oldenburg, Tannenstraße 9 - 11, 26122 Oldenburg
Gebühr: 1.750 € pro Teilnehmer*in
Termine: Auf Anfrage
Ansprechpartnerin:
Silvia Behrendt
Telefon: 0441 7709-23 | Fax: -42
E-Mail: behrendt@khs-ol.de